Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Materialverkauf, Beschaffungsservice und Containerstellung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Kauf- und Bereitstellungsverträge über das Online-Angebot odersowas.de der:

Knapp & Knapp eGbR
Vertreten durch: Johannes Knapp & Sylke Knapp
Schleusenweg 3b, 29364 Langlingen
E-Mail: info@odersowas.de
(nachfolgend „Anbieter“).

§ 2 Vertragsschluss und Beschaffungsauftrag

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Nach Absenden des Anfrageformulars erhält der Kunde ein schriftliches oder per E-Mail übermitteltes Gesamtangebot inklusive Materialkosten und Anlieferungskonditionen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
(4) Sonderanfertigung & individuelle Beschaffung: Erteilt der Kunde einen verbindlichen Auftrag zum Einkauf von spezifischen Baumarkt- oder Fachhandelswaren (z. B. Pflastersteine, Sackware, Holz nach Maß), erfolgt der Einkauf durch den Anbieter im eigenen Namen für Rechnung des Kunden. Der Kunde ist zur vollständigen Abnahme und Vergütung der bestellten Warenmenge verpflichtet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (Vorkasse / Anzahlung)

(1) Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Material-Vorkasse: Bei individuellen Materialbeschaffungen im Fachhandel oder Baumarkt sowie bei größeren Schüttgutmengen ist der Anbieter berechtigt, die reinen Materialkosten vorab als Anzahlung/Vorkasse in Rechnung zu stellen. Die Beschaffung und Beladung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Anzahlung.
(3) Der Restbetrag ist unmittelbar bei Anlieferung in bar, per Sofortüberweisung oder nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung fällig.

§ 4 Anlieferung, Zufahrt und Befahrbarkeit

(1) Die Anlieferung erfolgt frei Bordsteinkante bzw. bis zur Grundstücksgrenze des Kunden, soweit eine befestigte und für das Gespann (bis 3,5 t Gesamtgewicht) geeignete Zufahrt vorhanden ist.
(2) Das Befahren von Privatgrundstücken, Einfahrten, Rasenflächen oder Pflasterungen erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Kunden. Der Kunde versichert, dass der Untergrund für die entsprechende Achslast und das Gesamtfahrzeuggewicht geeignet ist.
(3) Für eventuelle Setzungs- oder Bruchschäden an nicht tragfähigen Pflasterungen, Kanalabdeckungen oder Versorgungsleitungen auf Privatgrundstücken übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 5 Bereitstellung von Mulden und Eigenverwertung

(1) Mulden und Container werden dem Kunden für den vereinbarten Zeitraum auf dem vereinbarten Stellplatz bereitgestellt.
(2) Zulässige Befüllung: Die Mulden dürfen nur bis zur maximalen Bordwandhöhe (keine Überladung) und nur mit den vereinbarten Abfallarten (z. B. reiner Grünschnitt, unbehandeltes Holz oder reiner Bauschutt) befüllt werden. Das maximale Zuladegewicht darf nicht überschritten werden.
(3) Fehlbefüllung / Sondermüll: Das Einbringen von gefährlichen Abfällen, Sondermüll, Asbest, Teerpappe, Chemikalien, Farben oder kontaminierten Stoffen ist streng untersagt. Bei Fehlbefüllung trägt der Kunde die vollen Mehrkosten für Sortierung, Sonderentsorgung und eventuelle behördliche Gebühren.

§ 6 Stornierung und Annahmeverzug

(1) Tritt der Kunde nach bereits erfolgtem Materialeinkauf durch den Anbieter unberechtigt vom Vertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Ware, bleibt die Pflicht zur Bezahlung des eingekauften Materials bestehen. Dem Anbieter steht in diesem Fall das Recht zu, die Ware einzulagern und die anfallenden Lager- und Mehraufwandskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(2) Kann eine Anlieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unpassierbare Zufahrt, fehlende Stellplatzgenehmigung, Nichtantreffen), nicht durchgeführt werden, werden die entstandenen Bereitstellungs- und Fahrtkosten voll berechnet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Baustoffe und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag das Eigentum des Anbieters.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Schüttgütern (Mutterboden, Sand, Kies, Rindenmulch) handelt es sich um Naturprodukte, die natürlichen Farb- und Strukturschwankungen unterliegen. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(2) Für Mängel an Industrieware aus dem Baumarkt/Fachhandel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter tritt eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller/Händler an den Kunden ab.
(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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